Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1963 - II ZR 83/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1743
BGH, 25.03.1963 - II ZR 83/62 (https://dejure.org/1963,1743)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1963 - II ZR 83/62 (https://dejure.org/1963,1743)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1963 - II ZR 83/62 (https://dejure.org/1963,1743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Vorvertrags zu einem Kaufvertrag - Anspruch auf die Nutzungen zwischen Verkauf und Übergabe eines Geschäftsbetriebs - Vertragsstrafe für nicht fristgemäße Kaufpreiszahlung - Anrechnung einer Vertragsstrafe auf einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1197
  • MDR 1963, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.02.1928 - I 219/27

    Sukzessivlieferungsvertrag. ; Verzug. Leistungsverweigerungsrecht.

    Auszug aus BGH, 25.03.1963 - II ZR 83/62
    Die Beklagte kann ein Leistungsverweigerungsrecht nicht Tatsachen entnehmen, die eingetreten sind, nachdem sie in Verzug geraten ist (RGZ 120, 193, 196).
  • RG, 06.12.1918 - VII 211/18

    Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung neben Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 25.03.1963 - II ZR 83/62
    Diese Regelung gilt aber nicht, wenn der Gläubiger die Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung und daneben den später entstandenen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung verlangt; in diesem Fall steht dem Gläubiger die Vertragsstrafe und der ungekürzte Schadensersatzanspruch zu (RGZ 94, 203, 207).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2002 - 5 U 238/00

    Akkzessorität von Vertragsstrafenabrede zu ErfüllungsanspruchZur Anwendbarkeit

    Dies gilt aber dann nicht, wenn der Gläubiger die Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung und daneben den später entstandenen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt (BGH in NJW 1963, 1197; RGZ 94, 203, 207).
  • BGH, 24.11.1983 - III ZR 138/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Fraglich kann allenfalls sein, ob ein über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehender Verzugsschaden auch neben einer Vertragsstrafe nach § 341 BGB geltend gemacht werden kann (vgl. BGH Urt. v. 25. März 1963 - II ZR 83/62 = NJW 1963, 1197 a.E.).
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 27 U 108/89
    Indessen gilt die - grundsätzlich auch im Rahmen des § 341 BGB anwendbare - Anrechnungsregel des § 340 Abs. 2 BGB nicht, soweit der Gläubiger die Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung und zusätzlich den erst später entstandenen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geltend macht; in einem solchen Fall kann der Gläubiger eine Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung für die Zeit bis zum Entstehen des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung und daneben den ungekürzten Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (RGZ 94, 207; BGH NJW 1963, 1197; Söllner a.a.O. § 341 Rn. 3; Erman-Westermann § 341 Rn. 2; Soergel-Lindacher § 341 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht